Einlösefrist für 20 % Zugabe der Stadt bis 31.03.2022 verlängert
Spätestens jetzt ist der Tübinger Gutschein mit 20 % Zugabe der Stadt das ideale Weihnachtsgeschenk. Denn die Einlösefrist für die städtische Zugabe wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Weitere Informationen - auch zu den Verkaufs- und Akzeptanzstellen - finden Sie hier.