Im Zuge der Lockerung der Maßnahmen zur Corona-Pandemie-Eindämmung dürfen Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sowie Autohäuser, Fahrradgeschäfte und Buchhandlungen dürfen wieder öffnen. Dies betrifft rund 550 Läden in Tübingen. Um das Risiko schwerer Erkrankungen soweit wie möglich zu minimieren, haben die Stadtverwaltung und der HGV ein geordnetes Vorgehen besprochen und einen gemeinsamen Aufruf formuliert:

„Stadt und Händlerschaft freuen sich, dass die Geschäfte wieder öffnen und Kunden bedienen dürfen. Uns ist es wichtig, das dadurch entstehende Infektionsrisiko so klein wie möglich zu halten. Deshalb werden Hygienemaßnahmen bestmöglich umgesetzt. Dazu zählen Beschränkungen der Personenzahl, Spuckschutz an Kassen, Abstandsmarkierungen sowie Masken für Personal und Kundschaft.

Leider hat sich gezeigt, dass Menschen mit Vorerkrankungen und in höherem Alter ein vielfach höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben als Jüngere und Gesunde. Ob die Intensivbetten ausreichen, hängt also ganz wesentlich davon ab, ob es uns gelingt, die Risikogruppe ausreichend vor dem Virus zu schützen. Da Schulen, Kindergärten und Betriebe nun wieder mehr Kontakte schaffen, die auch eine Ausbreitung des Virus begünstigen, wollen wir eine Barriere gegen das Übergreifen der Erkrankung auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen aufbauen.

Daher bitten wir die Kundinnen und Kunden, von Montag bis Freitag den Zeitraum von der Öffnung der Geschäfte bis um 11 Uhr für die Angehörigen der Risikogruppe zu reservieren. Das heißt, wer der Risikogruppe angehört, sollte diese eher weniger frequentierte Zeit für den Einkauf nutzen. Alle anderen sind gebeten, erst nach 11 Uhr einzukaufen.“