Keine Regel ohne Ausnahme: Auch bei der Maskenpflicht gibt es Ausnahmen.

  • Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann. Sind diese nicht offensichtlich, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich (z.B. ärztliche Bestätigung).
  • Wer aufgrund einer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen kann.
  • Schwerhörige oder Gehörlose, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache angewiesen sind,
    sowie deren Begleitpersonen bzw. Gesprächspartner.

Um Missverständnissen vorzubeugen, hat der HGV hat ein Plakat erstellt, das über diese Ausnahmeregelungen informiert.  Es ist als Ergänzung zu dem Plakatmotiv gedacht, das zu Abstands- und Hygieneregelungen informiert und wird den Tübingern Händlern kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Plakat trägt den Titel „Mit ohne? Ausnahmsweise.“ und liegt in der Silberburg am Markt zur Abholung bereit.